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THG-Prämie 2026: So bekommst du Geld für dein E-Auto

Illustration: E-Auto vor einem Haus, darüber Blätter und Münzen

Kurz gesagt: Wer ein reines E-Auto in Deutschland zugelassen hat, kann sich jedes Jahr eine THG-Prämie auszahlen lassen. Du meldest dein Auto dafür bei einem Anbieter an, der die eingesparten Treibhausgase an Mineralölkonzerne verkauft. Für 2026 muss die Meldung beim Umweltbundesamt bis zum 15. November 2026 eingegangen sein.

Wie hoch die Prämie ist, regelt kein Gesetz, das bestimmt der Markt. Die Verbraucherzentrale nennt für 2026 Angebote von bis zu 300 Euro im Jahr. Hier liest du, wie die Quote funktioniert, wer sie bekommt, wie der Ablauf ist und worauf du bei Anbietern achten solltest.

Was die THG-Quote ist

Wer in Deutschland Benzin und Diesel in Verkehr bringt, muss die Treibhausgase seiner Kraftstoffe jedes Jahr um einen festen Prozentsatz senken. Das ist die Treibhausgasminderungsquote (§ 37a BImSchG). Sie liegt 2026 bei 12 Prozent und steigt auf 17,5 Prozent im Jahr 2027 und 26,5 Prozent im Jahr 2030.

Die Unternehmen können diese Pflicht auch erfüllen, indem sie Strom für Elektrofahrzeuge anrechnen lassen. Genau das macht die THG-Prämie möglich. Wer ein E-Auto fährt, verkauft seine Einsparung über einen Anbieter an diese Unternehmen. Der Strom eines E-Autos zählt dabei bis einschließlich 2034 dreifach, 2035 doppelt und ab 2036 einfach (§ 5 Abs. 3 38. BImSchV).

Wie viel Strom angerechnet wird

Für privates Laden misst niemand den tatsächlichen Strom. Stattdessen gilt ein fester Schätzwert je Fahrzeug und Jahr. Für Pkw beträgt er 2.000 kWh, für leichte Nutzfahrzeuge 3.000 kWh. Das hat das Bundesumweltministerium im Bundesanzeiger bekannt gegeben (BAnz AT 28.08.2023 B2).

Eine eigene Wallbox mit Zähler ändert daran nichts: Beim privaten Laden zählt immer nur der Schätzwert. Den vollen Jahreswert gibt es auch dann, wenn das Auto erst im Laufe des Jahres zugelassen wurde.

Wer die Prämie bekommt

Berechtigt ist, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, also wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht (§ 7 Abs. 1 38. BImSchV). Ob das eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine Behörde ist, spielt keine Rolle. Beim Firmenwagen ist es deshalb in der Regel das Unternehmen.

Bei Leasing kommt es ebenfalls darauf an, wer in der Zulassungsbescheinigung steht. Eine amtliche Aussage speziell zu Leasing gibt es nicht. Prüf deshalb, ob dein Leasingvertrag etwas zur THG-Quote regelt.

Welche Fahrzeuge zählen

Fahrzeug THG-Prämie Grund
Reines E-Auto (Pkw, Klasse M1) ja, 2.000 kWh § 7 38. BImSchV, Schätzwert
Elektrischer Transporter (Klasse N1) ja, 3.000 kWh eigener Schätzwert
E-Motorrad über 11 kW mit Zulassung ja, 2.000 kWh zulassungspflichtig, allgemeiner Schätzwert
Plug-in-Hybrid, Range Extender nein kein reines Batterieelektrofahrzeug
E-Scooter, E-Roller bis 45 km/h, Mopedauto nein zulassungsfrei, kein eigener Schätzwert

Für E-Leichtkrafträder bis 11 kW, die 125er-Klasse, ist die Lage nicht eindeutig. Sie tragen zwar ein amtliches Kennzeichen, gelten aber als zulassungsfrei und sind nach dem Wortlaut der Verordnung damit ausgeschlossen. Eine Bestätigung des Umweltbundesamts dazu haben wir nicht gefunden.

So läuft es ab

  1. Anbieter wählen: Du bestimmst in Textform, also auch digital ohne Unterschrift, einen Anbieter für das Jahr. Je Jahr darfst du nur einen bestimmen (§ 5 Abs. 2 38. BImSchV).
  2. Fahrzeugschein hochladen: Der Anbieter braucht eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Vorderseite genügt.
  3. Meldung ans Umweltbundesamt: Der Anbieter meldet dein Auto, meist zusammen mit vielen anderen, bis zum 15. November.
  4. Bescheinigung und Verkauf: Das Umweltbundesamt bescheinigt die Strommenge. Der Anbieter verkauft sie an ein Mineralölunternehmen, das Hauptzollamt rechnet sie auf dessen Quote an.
  5. Auszahlung: Der Anbieter zahlt dir die Prämie aus. Das Umweltbundesamt selbst zahlt nichts.

Selbst melden darfst du auch, es lohnt sich aber kaum. Einen Käufer für die Menge eines einzelnen Autos findest du praktisch nicht, schreibt das Umweltbundesamt. Außerdem erhebt es seit 17. April 2026 für jede Bescheinigung eine Gebühr von 94,60 bis 6.500 Euro, je nach Aufwand. Anbieter können viele Fahrzeuge in einer Meldung bündeln. Wie sie die Gebühr an ihre Kunden weitergeben, ist nicht geregelt.

Halterwechsel und Autokauf

Je Fahrzeug und Jahr gibt es die Prämie nur einmal. Wechselt der Halter im Laufe des Jahres, bekommt sie, wer zuerst gemeldet wird. Wer sein Auto schon gemeldet hat, muss den Käufer darüber informieren (§ 7 Abs. 5 38. BImSchV).

Kaufst du ein gebrauchtes E-Auto, frag den Verkäufer, ob er es für das laufende Jahr schon gemeldet hat. Sonst kann deine Meldung abgelehnt werden.

Worauf du bei Anbietern achten solltest

Die Angebote unterscheiden sich vor allem in der Art der Auszahlung. Beim Festpreis bekommst du einen garantierten Betrag. Bei flexiblen Modellen hängt der Betrag vom späteren Verkaufserlös ab. Die Verbraucherzentrale rät, dann auf einen zugesicherten Mindesterlös zu achten.

  • Wie hoch ist die Provision, und ist sie im genannten Betrag schon abgezogen?
  • Wann genau wird ausgezahlt? Vage Angaben wie „nach Verkauf des Zertifikats“ sind ein Warnzeichen, so die Stiftung Warentest.
  • Läuft der Vertrag nur ein Jahr, ohne automatische Verlängerung?
  • Gibt es Bedingungen, etwa dass du Stromkunde beim Anbieter sein musst?
  • Meldet dein Anbieter aus dem Vorjahr dein Auto automatisch wieder? Das Umweltbundesamt nennt doppelte Meldungen als häufigen Grund für Ablehnungen.

Muss ich die Prämie versteuern?

Laut Verbraucherzentrale ist die THG-Prämie für Privatpersonen in der Regel steuerfrei. Gehört das Auto zum Betriebsvermögen, ist sie dagegen einkommensteuerpflichtig. Ein Schreiben der Finanzverwaltung dazu haben wir nicht gefunden. Im Zweifel klärst du das mit deinem Steuerbüro.

Wie es weitergeht

Die Halter-Regel bleibt nach der Reform vom Juni 2026 unverändert (BGBl. 2026 I Nr. 163). Der Strom von E-Autos zählt bis 2034 weiter dreifach. Der Bundesrat hielt es für möglich, dass die höhere Quote von 17,5 Prozent im Jahr 2027 den Preis für die Quote steigen lässt. Ob die Prämien tatsächlich steigen, entscheidet der Markt.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mein E-Auto für 2026 anmelden?

Die Meldung muss bis zum 15. November 2026 beim Umweltbundesamt sein (§ 8 Abs. 1 38. BImSchV). Melde dich beim Anbieter deshalb einige Wochen vorher an.

Bekomme ich die THG-Prämie für einen Plug-in-Hybrid?

Nein. Den Schätzwert gibt es nur für reine Batterieelektrofahrzeuge.

Bekomme ich die Prämie auch für meinen E-Roller?

Nein. E-Roller bis 45 km/h, E-Scooter und Mopedautos sind zulassungsfrei, für sie gibt es keinen Schätzwert.

Kann ich die Prämie für frühere Jahre nachholen?

Nein. Die Frist ist gesetzlich, Nachmeldungen für Vorjahre gibt es nicht.

Fazit: Jedes Jahr bis Mitte November melden

Die THG-Prämie ist Geld, das Halter reiner E-Autos ohne großen Aufwand bekommen: Anbieter wählen, Fahrzeugschein hochladen, auszahlen lassen. Wichtig sind die Frist am 15. November und ein Blick in die Vertragsbedingungen. Was ein E-Auto sonst noch günstiger macht, steht in der Checkliste E-Auto kaufen.

Quellen

  1. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), §§ 37a, 37c, 37e: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
  2. 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV), §§ 2, 5, 7, 8, 20: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
  3. Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote vom 01.06.2026, BGBl. 2026 I Nr. 163: recht.bund.de, abgerufen am 25.10.2026
  4. Zweite Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung, BGBl. 2026 I Nr. 101: recht.bund.de, abgerufen am 25.10.2026
  5. Bundesumweltministerium, Bekanntmachung der Schätzwerte nach § 7 Abs. 3 der 38. BImSchV, BAnz AT 28.08.2023 B2: umweltbundesamt.de, abgerufen am 25.10.2026
  6. Umweltbundesamt, Vollzug 38. BImSchV: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge (Stand 12.10.2026) und FAQ (Stand 17.07.2025): umweltbundesamt.de, abgerufen am 25.10.2026
  7. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4083 (Gesetzentwurf mit Stellungnahme des Bundesrates): bundestag.de, abgerufen am 25.10.2026
  8. Verbraucherzentrale, THG-Quote: So können Sie mit einem reinen E-Auto Geld verdienen (Stand 04.03.2026): verbraucherzentrale.de, abgerufen am 25.10.2026
  9. Stiftung Warentest, THG-Quote: Checkliste für die Anbieterauswahl (18.10.2023): test.de, abgerufen am 25.10.2026
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