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E-Auto-Förderung 2026: Beträge, Bedingungen und Antrag

Illustration: Neues E-Auto mit Schleife vor einem Wohnhaus, daneben eine Familie

Kurz gesagt: Seit 2026 gibt es wieder eine Förderung des Bundes für neue E-Autos. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro, mit Kindern bis 90.000 Euro, bekommen für ein reines E-Auto 3.000 bis 6.000 Euro. Plug-in-Hybride werden unter Bedingungen mit 1.500 bis 4.500 Euro gefördert. Den Antrag stellst du erst nach der Zulassung, online über die Förderzentrale.

Gefördert werden Kauf und Leasing gleichermaßen, eine Preisgrenze für das Auto gibt es nicht. Hier liest du, wer die Förderung bekommt, wie viel es gibt, wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert und welche Fehler die Förderung kosten können.

Wer die Förderung bekommt

Antragsberechtigt sind Privatpersonen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Das Auto muss auf dich zugelassen sein, du musst also als Halter in der Zulassungsbescheinigung stehen. Jede Person bekommt die Förderung nur einmal, je Haushalt sind höchstens zwei Anträge möglich. Für Firmenwagen und Autos im Betriebsvermögen gibt es sie nicht.

Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Es wird als Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide berechnet, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen. Zum Haushalt zählen du und dein Partner. Wohnt ihr unverheiratet zusammen, nimmt das BAFA eine eheähnliche Gemeinschaft an, wenn du nicht in einer Erklärung das Gegenteil darlegst.

Die Grenze liegt bei 80.000 Euro. Für jedes Kind unter 18, das bei dir lebt und für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, kommen 5.000 Euro dazu, höchstens zwei Kinder zählen. Die Obergrenze liegt also bei 90.000 Euro.

Wie viel es gibt

Die Höhe hängt vom Antrieb, vom Einkommen und von der Zahl der Kinder ab. Für reine E-Autos und Brennstoffzellen-Autos mit Erstzulassung vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 gilt:

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ohne Kind 1 Kind 2 oder mehr Kinder
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 bis 85.000 € – 3.500 € 4.000 €
85.001 bis 90.000 € – – 4.000 €

Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender werden nur gefördert, wenn sie höchstens 60 g CO₂ je km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrisch fahren und vor dem 1. Juli 2027 erstmals zugelassen werden. Sie bekommen in denselben Stufen jeweils 1.500 Euro weniger, also 1.500 bis 4.500 Euro. Ob es für sie danach weitergeht, prüft die Bundesregierung noch.

Die Förderung ist ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst, solange du die Bedingungen einhältst.

Welche Autos gefördert werden

  • Nur Neuwagen: Das Auto muss ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden und darf vorher nirgends zugelassen gewesen sein.
  • Nicht gefördert: Gebrauchtwagen, Tageszulassungen, Werkszulassungen und Vorführwagen.
  • Nur Pkw: Gefördert wird die Fahrzeugklasse M1. E-Roller, E-Motorräder und Leichtfahrzeuge sind nicht dabei.
  • Keine Preisgrenze und keine Modellliste: Grundsätzlich ist jedes Modell der genannten Antriebe förderfähig. Wo du es kaufst, spielt laut BAFA keine Rolle.

Welche E-Autos es gibt, mit Reichweite, Verbrauch und Ladeleistung, zeigt unser E-Auto-Katalog.

Leasing

Leasing wird genauso gefördert wie der Kauf, mit denselben Beträgen. Eine Mindestlaufzeit für den Leasingvertrag gibt es nicht. Die Haltedauer von 36 Monaten gilt aber auch hier. Läuft dein Vertrag nur 24 Monate, musst du die Rückgabe dem BAFA melden, und es kann einen Teil oder alles zurückfordern.

Wichtig ist auch hier, wer in der Zulassungsbescheinigung steht. Nur der Halter darf den Antrag stellen. Bis zum 1. Oktober 2026 entfiel rund die Hälfte aller Bewilligungen auf Leasing.

Der Antrag Schritt für Schritt

  1. Auto auf dich zulassen: Vor der Zulassung ist kein Antrag möglich. Ab dem Tag der Zulassung hast du zwölf Monate Zeit.
  2. BundID einrichten: Du brauchst ein Konto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat. Ein Konto nur mit Benutzername und Passwort reicht nicht.
  3. Unterlagen vorbereiten: die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide und für Kinder die Kindergeldbescheinigung. Für Plug-in-Hybride über 60 g CO₂ je km kommt die EU-Konformitätsbescheinigung dazu. Alles als PDF, je Datei höchstens 5 MB, auf Deutsch.
  4. Antrag online stellen: über das Formular der Förderzentrale Deutschland. Andere Wege bearbeitet das BAFA nicht. Ein Autohaus kann den Antrag mit deiner Vollmacht stellen, das Geld geht trotzdem an dich.
  5. Bescheid und Auszahlung: Das BAFA bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge, in der sie vollständig eingehen. Das Geld kommt laut BAFA innerhalb weniger Wochen nach dem Bescheid auf dein Konto.

Aus den Steuerbescheiden braucht das BAFA nur wenige Angaben: wer der Empfänger ist, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr sowie das zu versteuernde Einkommen. Den Rest darfst du auf der Kopie schwärzen. Die Zulassungsdaten prüft das BAFA selbst im Zentralen Fahrzeugregister.

Die Haltedauer: 36 Monate

Das Auto muss mindestens 36 Monate durchgehend auf dich in Deutschland zugelassen bleiben. Verkauf, Abmeldung, Umzug ins Ausland oder eine Ummeldung musst du dem BAFA sofort melden. Es entscheidet dann, ob es einen Teil oder die ganze Förderung zurückfordert.

Wird der Kauf- oder Leasingvertrag rückabgewickelt, muss das BAFA die Förderung vollständig mit Zinsen zurückfordern. Ausnahme: Du trittst wegen eines Mangels zurück und lässt binnen sechs Monaten ein gleichwertiges förderfähiges Ersatzfahrzeug zu. Bei Totalschaden oder Diebstahl entscheidet das BAFA im Einzelfall. Alle Unterlagen solltest du fünf Jahre aufbewahren.

Typische Fehler, die die Förderung kosten

  • Das Auto wird auf den Partner oder die Eltern zugelassen, beantragen will aber jemand anderes.
  • Der Händler bietet eine Tageszulassung an: Sie ist günstiger, aber nicht mehr förderfähig.
  • Die BundID hat nur eine Basisregistrierung ohne Ausweis oder ELSTER.
  • Es fehlen Steuerbescheide. Wer keine Steuererklärung abgeben musste, kann sie nachträglich abgeben.
  • Die Zwölf-Monats-Frist wird verpasst. Sie beginnt mit der Zulassung, nicht mit dem Kauf.
  • Das Auto wird in den 36 Monaten ins Betriebsvermögen eingelegt.

Wie lange reicht das Geld?

Für die Förderung stehen von 2026 bis 2029 insgesamt drei Milliarden Euro bereit, für 2026 sind 550 Millionen Euro im Haushalt angesetzt. Bis zum 1. Oktober 2026 hatte das BAFA 97.790 Anträge bewilligt und 432 Millionen Euro ausgezahlt. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Sind die Mittel aufgebraucht, darf das BAFA einen Förderstopp aussprechen. Bis zum 26. Oktober 2026 gab es keinen.

Andere Förderungen und Rabatte

Zuschüsse von Ländern oder Kommunen darfst du nur dann zusätzlich nutzen, wenn der jeweilige Geber dafür eine Vereinbarung mit dem Bundesumweltministerium geschlossen hat. Eine Liste solcher Programme haben wir nicht gefunden. Rabatte von Herstellern oder Händlern regelt die Richtlinie nicht. Ausgeschlossen sind nur vergleichbare staatliche Förderungen.

Unabhängig von der Förderung sind reine E-Autos bei Erstzulassung bis Ende 2030 zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Jedes Jahr kannst du außerdem die THG-Prämie beantragen.

Häufige Fragen

Kann ich die Förderung vor dem Kauf beantragen?

Nein. Der Antrag ist erst nach der Erstzulassung möglich, dann hast du zwölf Monate Zeit.

Bekomme ich die Förderung für ein geleastes E-Auto?

Ja, in derselben Höhe wie beim Kauf. Du musst als Halter eingetragen sein, und die 36 Monate Haltedauer gelten auch beim Leasing.

Gibt es eine Preisgrenze für das Auto?

Nein. Die Richtlinie kennt keine Grenze für den Listen- oder Kaufpreis.

Wird die Förderung für Gebrauchtwagen gezahlt?

Nein. Gefördert werden nur Neuwagen, die vorher nirgends zugelassen waren, also auch keine Tageszulassungen und Vorführwagen.

Muss ich die Förderung versteuern?

Dazu gibt es keine amtliche Aussage von BAFA oder Bundesregierung. Klär das im Zweifel mit deinem Steuerbüro.

Fazit: Erst zulassen, dann beantragen

Die E-Auto-Förderung 2026 bringt Haushalten bis 90.000 Euro Einkommen bis zu 6.000 Euro. Wichtig ist die Reihenfolge: Auto auf dich zulassen, dann mit BundID und Steuerbescheiden binnen zwölf Monaten den Antrag stellen, und das Auto 36 Monate behalten. Was beim Kauf sonst zählt, steht in der Checkliste E-Auto kaufen.

Quellen

  1. Bundesumweltministerium, Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (E-Auto-Förderung) vom 19.05.2026, BAnz AT 19.06.2026 B3: bafa.de, abgerufen am 25.10.2026
  2. BAFA, E-Auto-Förderung 2026: Fördervoraussetzungen, Antrag vorbereiten und Häufige Fragen: bafa.de, abgerufen am 25.10.2026
  3. BAFA, Merkblatt zu den Nachweisunterlagen (Stand 04.08.2026): bafa.de, abgerufen am 25.10.2026
  4. BAFA, Zwischenbericht zur E-Auto-Förderung, Stand 01.10.2026: bafa.de, abgerufen am 25.10.2026
  5. Förderzentrale Deutschland, E-Auto-Förderung (Antragsformular): foerderzentrale.gov.de, abgerufen am 25.10.2026
  6. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7485 (Antwort der Bundesregierung, Stichtag 16.07.2026): bundestag.de, abgerufen am 25.10.2026
  7. Bundesumweltministerium, Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung: bundesumweltministerium.de, abgerufen am 25.10.2026
  8. Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), § 3d: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
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