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E-Scooter-Kennzeichen 2027: Farbe, Wechsel und Pflichten

Illustration: Heck eines E-Scooters mit kleiner Plakette am Schutzblech

Kurz gesagt: Ab 1. März 2027 brauchst du für deinen E-Scooter eine neue Versicherungsplakette, die Schrift ist dann blau. Die schwarze Plakette für 2026 gilt nur noch bis Ende Februar 2027. Dasselbe gilt für E-Roller und S-Pedelecs bis 45 km/h und für Mopedautos, nur heißt der Nachweis dort Versicherungskennzeichen und ist ein Schild.

Hier liest du, wer welchen Nachweis braucht, wann er wechselt, wie er angebracht wird und was passiert, wenn du ohne gültige Plakette fährst. Preise und Tarife vergleichen wir nicht, das ist Sache der Versicherer.

Wer welchen Nachweis braucht

Fahrzeug Nachweis Rechtsgrundlage
E-Scooter (bis 20 km/h) Versicherungsplakette, ein Aufkleber mit Hologramm § 2 Abs. 1 eKFV, § 56 FZV
E-Roller, Mofa und S-Pedelec bis 45 km/h Versicherungskennzeichen, ein Schild § 4 Abs. 3, § 52 FZV
Mopedauto (Klasse L6e) Versicherungskennzeichen § 4 Abs. 3, § 52 FZV
Leichtkraftrad, E-Motorrad, schweres Vierradmobil, E-Auto amtliches Kennzeichen § 3, § 4 Abs. 2 FZV

Plakette und Versicherungskennzeichen sind der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht (§ 52 Abs. 1, § 56 Abs. 1 FZV). Eine Zulassung bei der Behörde brauchen diese Fahrzeuge nicht.

Was diese Versicherung zahlt, was sie nicht abdeckt und was sie ungefähr kostet, steht im Ratgeber E-Scooter-Versicherung.

Für Leih-Scooter brauchst du nichts: Laut ADAC Stiftung bist du mit einem Leihroller automatisch über den Anbieter versichert.

Wechsel am 1. März: Verkehrsjahr und Farben

Das Verkehrsjahr beginnt am 1. März und endet mit Ablauf des Februars im Folgejahr (§ 52 Abs. 1 FZV). Auf der Plakette steht das Jahr, in dem es beginnt. Mit dem Ende des Verkehrsjahres verlieren Plakette und Bescheinigung ihre Gültigkeit.

Die Farbe der Schrift folgt einem festen Wechsel: 2023 schwarz, 2024 blau, 2025 grün, danach wieder von vorn (§ 53 Abs. 1 FZV). Für die nächsten Jahre heißt das:

Verkehrsjahr gültig Farbe
2026 01.03.2026 bis 28.02.2027 schwarz
2027 01.03.2027 bis 29.02.2028 blau
2028 01.03.2028 bis 28.02.2029 grün

Beispiel: Du kaufst im Februar 2027 einen E-Scooter und versicherst ihn sofort. Eine Plakette für das Verkehrsjahr 2026 gilt dann nur noch bis Monatsende, ab 1. März brauchst du die blaue für 2027. Frag deshalb beim Abschluss, für welches Verkehrsjahr die Plakette gilt.

So bekommst du die Plakette

Die Plakette gibt es bei Kfz-Versicherern. Nach Vertragsschluss und Zahlung des Beitrags überlässt dir der Versicherer die Plakette oder das Kennzeichen zusammen mit einer Bescheinigung (§ 52 Abs. 1 FZV). Dafür musst du ihm deine Daten, die Fahrzeugklasse, die Marke und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nennen, er meldet sie an das Kraftfahrt-Bundesamt.

Jugendliche unter 18 können die Versicherung laut ADAC Stiftung nur mit Einwilligung eines Elternteils abschließen. Den E-Scooter selbst dürfen sie ab 14 fahren, mehr dazu im Ratgeber E-Scooter für Kinder.

Richtig anbringen

Die Versicherungsplakette klebst du hinten auf den E-Scooter, möglichst unter das Rücklicht. Ihr unterer Rand muss mindestens 50 mm über der Fahrbahn liegen, und sie muss von hinten aus 8 Metern lesbar sein (§ 56 Abs. 3 FZV).

Das Versicherungskennzeichen am E-Roller oder Mopedauto wird hinten fest angebracht, ebenfalls möglichst unter der Schlussleuchte. Hier gelten mindestens 200 mm Abstand zur Fahrbahn und 15 Meter Lesbarkeit (§ 53 Abs. 3 FZV). Spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein darf es nicht (§ 53 Abs. 1 FZV).

Die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen musst du beim E-Roller mitführen (§ 52 Abs. 1 FZV). Beim E-Scooter genügt es, sie aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen (§ 56 Abs. 2 FZV).

Was passiert, wenn du ohne gültige Plakette fährst

  • E-Scooter ohne gültige Plakette: 40 Euro (BKatV Nr. 235). Dasselbe gilt für den Halter, der die Fahrt erlaubt (Nr. 235a).
  • Plakette oder Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig: 10 Euro, etwa wenn es verdeckt ist (BKatV Nr. 184).
  • Keine Haftpflichtversicherung: Wer ein unversichertes Fahrzeug fährt oder das erlaubt, macht sich strafbar. Es drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 6, § 30 PflVG).

Eine alte Plakette nach dem 1. März ist also nicht nur ein Formfehler. Ist der Vertrag mit dem Verkehrsjahr ausgelaufen, fährst du ohne Versicherungsschutz, und dann geht es um eine Straftat statt um 40 Euro.

Verkauf oder Kündigung

Endet die Versicherung vor dem Ende des Verkehrsjahres, fordert dich der Versicherer auf, die Plakette zu entfernen, das nachzuweisen und die Bescheinigung zurückzugeben (§ 56 Abs. 6 FZV). Ein Versicherungskennzeichen gibst du zurück (§ 55 FZV). Kommst du dem nicht nach, informiert der Versicherer die Zulassungsbehörde.

Häufige Fragen

Welche Farbe hat das Versicherungskennzeichen 2027?

Blau auf weißem Grund. 2026 ist die Schrift schwarz, 2028 wird sie grün (§ 53 Abs. 1 FZV).

Ab wann brauche ich die neue Plakette?

Ab 1. März 2027. Die Plakette für 2026 verliert mit Ablauf des 28. Februar 2027 ihre Gültigkeit.

Brauche ich für einen E-Scooter ein Nummernschild?

Nein, nur die Versicherungsplakette. Sie ist ein Aufkleber mit Hologramm, der hinten auf den Scooter geklebt wird (§ 56 Abs. 2 und 3 FZV).

Was kostet die Versicherungsplakette?

Den Beitrag legt jeder Versicherer selbst fest, Tarife vergleichen wir nicht. Welchen Rahmen unabhängige Stellen nennen und wovon der Beitrag abhängt, steht im Ratgeber E-Scooter-Versicherung. Achte beim Abschluss darauf, für welches Verkehrsjahr die Plakette gilt.

Fazit: im Februar an die neue Plakette denken

Am 1. März wechselt jedes Jahr die Plakette, 2027 von Schwarz auf Blau. Kümmere dich im Februar um die neue, damit du am 1. März nicht ohne Versicherung unterwegs bist.

Welche Regeln sich für E-Scooter am 1. März 2027 außerdem ändern, steht im Ratgeber E-Scooter-Regeln 2027. Alle Modelle mit Straßenzulassung findest du unter E-Scooter, Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen unter E-Roller und Leichtfahrzeuge.

Quellen

  1. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), §§ 3, 4, 52, 53, 55, 56: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
  2. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), § 2: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
  3. Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage, lfd. Nr. 184, 235, 235a: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
  4. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), §§ 6 und 30: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
  5. ADAC Stiftung, Ratgeber zu E-Scootern für Jugendliche: stiftung.adac.de, abgerufen am 25.10.2026
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