Kurz gesagt: Mit dem E-Scooter darf dein Kind erst ab 14 Jahren auf die Straße. Das gilt auch, wenn du danebenstehst, denn die Altersgrenze in § 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) kennt keine Ausnahme. Jüngere Kinder fahren Elektro-Roller nur auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück, für unterwegs bleibt bis dahin der Tretroller.
Hier liest du, was hinter „Kinder-E-Scootern“ aus dem Handel steckt, was Eltern droht, wenn ein Kind zu früh im Verkehr fährt, und worauf du ab 14 beim Kauf achtest. Dazu zeigen wir die leichtesten E-Scooter mit Straßenzulassung aus unserer Datenbank.
Die Regel: E-Scooter erst ab 14
Die eKFV sagt es in einem Satz: „Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben“ (§ 3 eKFV). Gemeint sind alle E-Scooter mit Straßenzulassung, also Roller mit mehr als 6 und höchstens 20 km/h (§ 1 Abs. 1 eKFV). Einen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung brauchst du dafür nicht (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a FeV).
Das Bundesverkehrsministerium bestätigt die Grenze in seinen Fragen und Antworten zur eKFV. Die Verordnung nennt kein anderes Alter, auch nicht für langsamere Modelle.
Weder eine Erlaubnis der Eltern noch die Begleitung durch einen Erwachsenen ändert etwas an der Altersgrenze. Sie gilt auf der Fahrbahn, auf dem Radweg und überall sonst, wo öffentlicher Verkehr ist.
Leih-Scooter sind für Jugendliche keine Lösung. Laut ADAC Stiftung ist für das Ausleihen Volljährigkeit nötig. Zwischen 14 und 17 geht es also nur mit einem eigenen Scooter.
Beispiel: Deine Tochter wird im März 14 und wünscht sich zu Weihnachten einen E-Scooter. Bis zu ihrem Geburtstag darf sie damit nur auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück fahren, danach auch auf der Straße. Die Versicherung schließt du am besten erst im März ab, denn jede Plakette gilt nur bis Ende Februar (§ 52 Abs. 1 FZV).
„Kinder-E-Scooter“ aus dem Handel: Was steckt dahinter?
Wer „E-Roller für Kinder“ sagt, meint meist Elektro-Tretroller in Kindergröße. Rechtlich entscheidet dabei eine Zahl: wie schnell der Roller laut Bauart höchstens fährt.
Bis 6 km/h: Spielzeug, kein E-Scooter
Ein Roller, der höchstens 6 km/h fährt, ist kein E-Scooter im Sinne der eKFV. Er braucht auch keine Versicherung, denn das Pflichtversicherungsgesetz erfasst erst Kraftfahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 PflVG).
Wo so ein Roller fahren darf, regelt keine Vorschrift ausdrücklich. Die StVO stellt nur Roller, Kinderfahrräder und ähnliche „nicht motorbetriebene“ Fortbewegungsmittel den Fußgängern gleich (§ 24 Abs. 1 StVO). Auf der sicheren Seite bist du mit einem Spielzeug-Roller auf privatem Gelände.
Schneller als 6 km/h ohne ABE: nicht auf die Straße
Fährt ein Kinder-Roller schneller als 6 km/h, gelten mindestens die Regeln für E-Scooter. Auf öffentlichen Straßen braucht er dann eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine gültige Versicherungsplakette (§ 2 Abs. 1 eKFV). Fehlt die ABE, darf dort niemand damit fahren, kein Kind und auch kein Erwachsener. Mehr dazu steht im Ratgeber E-Scooter-Versicherung.
Ob ein Modell eine ABE hat, zeigt die Datenbestätigung. Sie gehört zum Scooter und muss bei einer Kontrolle vorgezeigt werden (§ 2 Abs. 1 eKFV). Die ABE-Nummer kannst du in der Liste des Kraftfahrt-Bundesamts nachschlagen.
Privatgelände: Wo jüngere Kinder fahren dürfen
Die eKFV heißt mit vollem Namen „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“. Auf einem privaten Grundstück, das nicht öffentlich zugänglich ist, gelten deshalb weder die Altersgrenze noch die Pflicht zu ABE und Plakette.
Bei der Versicherung ist das Gesetz strenger. Für die Versicherungspflicht kommt es nicht darauf an, auf welchem Gelände ein Fahrzeug fährt (§ 1a Abs. 3 PflVG). Ohne Versicherung darf ein Roller über 6 km/h nur auf einem Gelände fahren, das keine öffentliche Straße ist, eingefriedet ist und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist (§ 2a, § 6 Abs. 2 PflVG).
Praktisch heißt das: ein eingezäunter Garten oder ein abgeschlossener Hof. Eine offene Wiese, ein Feldweg oder ein Parkplatz gehören nicht dazu. Hat der Scooter eine gültige Plakette, gilt seine Versicherung auch auf dem Grundstück.
Auch im eigenen Garten gilt: Helm auf und in der Nähe bleiben. Verursacht dein Kind einen Schaden bei anderen, haftest du, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast (§ 832 BGB).
Was passiert, wenn ein Kind unter 14 auf der Straße fährt?
Das Kind selbst wird nicht belangt. Wer jünger als 14 ist, handelt nach § 12 OWiG nicht vorwerfbar und ist nach § 19 StGB schuldunfähig. Ein eigenes Bußgeld für Verstöße gegen das Mindestalter sieht die eKFV nicht vor (§ 14 eKFV).
Ohne Folgen bleibt die Fahrt trotzdem nicht, und treffen kann es die Eltern:
- Ohne Versicherung: Wer erlaubt, dass ein unversichertes Fahrzeug gefahren wird, macht sich strafbar (§ 6 Abs. 4, § 30 PflVG). Es drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monate oder 180 Tagessätze. Das betrifft auch schnelle Kinder-Roller ohne Plakette.
- Ohne ABE oder Plakette: Der Halter handelt ordnungswidrig, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt (§ 2 Abs. 4, § 14 Nr. 3 eKFV).
- Bei einem Unfall: Seit 1. Oktober 2026 haftet der Halter eines E-Scooters für Schäden anderer auch ohne eigenes Verschulden (§ 7, § 8 Nr. 1 StVG). Ist der Scooter versichert, zahlt die Haftpflicht. Für die Verletzungen der Person am Lenker zahlt sie nicht (§ 8 Nr. 2 StVG).
- Aufsichtspflicht: Eltern haften für Schäden, die ihr Kind anderen zufügt, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB).
Beispiel: Du erlaubst deinem zwölfjährigen Sohn, mit deinem versicherten Scooter zu seinem Freund zu fahren. Unterwegs streift er ein parkendes Auto und stürzt. Den Schaden am Auto zahlt die Haftpflicht des Scooters, für seine eigenen Verletzungen kommt sie nicht auf, und verboten war die Fahrt trotzdem.
Ab 14: Darauf achtest du beim Kauf
- ABE und Plakette: Lass dir die Datenbestätigung zeigen und prüfe die ABE-Nummer in der Liste des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Versicherung kann eine minderjährige Person laut ADAC Stiftung nur mit Einwilligung eines Elternteils abschließen. Wann die Plakette wechselt, steht im Ratgeber E-Scooter-Kennzeichen 2027.
- Blinker: Neu in den Verkehr gebrachte E-Scooter brauchen ab 1. Januar 2027 Blinker vorn und hinten (§ 5 Abs. 4, § 15 Abs. 4 eKFV). Kaufst du jetzt, nimm am besten gleich ein Modell mit Blinkern.
- Gewicht: Die ADAC Stiftung rät für Jugendliche zu höchstens 12 bis 13 kg und zu größeren Reifen von etwa 20 cm. Ein leichter Scooter lässt sich besser tragen, größere Reifen haben mehr Halt.
- Helm: Eine Helmpflicht gibt es nicht, sie beginnt erst über 20 km/h (§ 21a Abs. 2 StVO). Die ADAC Stiftung empfiehlt trotzdem dringend einen Helm.
- Alkohol: Unter 21 gilt am Lenker null Promille (§ 24c StVG).
- Keine Mitfahrer: Auf einem E-Scooter fährt immer nur eine Person (§ 8 eKFV), auch kein kleines Geschwisterkind.
Die leichtesten E-Scooter mit Straßenzulassung
Diese sechs Modelle wiegen laut Hersteller höchstens 13 kg. Insgesamt kommen in unserer Datenbank 14 Modelle auf höchstens 15 kg.
| Modell | Gewicht | Reichweite laut Hersteller | Reifen | Blinker |
|---|---|---|---|---|
| NIU KQi Air X | 11,7 kg | 50 km | 9,5 Zoll | ja |
| NIU KQi Air | 11,9 kg | 50 km | 9,5 Zoll | ja |
| isinwheel E9 (Klassisch) | 11,9 kg* | 30 km | 8,5 Zoll | nein |
| Cecotec Bongo M30 XL IT Connected DE | 12 kg | 30 km | 8,5 Zoll | ja |
| iScooter i8M | 13 kg | 25 km | 8,5 Zoll | nein |
| isinwheel S9Pro | 13 kg | 30 km | 8,5 Zoll | nein |
* Die Datenbestätigung zur ABE nennt für den isinwheel E9 13,0 kg Leermasse.
Alle sechs haben Reifen mit 8,5 oder 9,5 Zoll, das sind rund 22 bis 24 cm. Leicht heißt meist auch: kleiner Akku und weniger Reichweite. Für einen Schulweg von wenigen Kilometern reicht das, für längere Touren eher nicht. Was die Herstellerangabe im Alltag bedeutet, erklärt der Ratgeber E-Scooter-Reichweite.
Zum Vergleich: Der Median aller 136 E-Scooter mit Gewichtsangabe in unserer Datenbank liegt bei 23 kg, also fast doppelt so viel. Muss dein Kind den Scooter Treppen hochtragen oder in den Bus heben, ist das ein großer Unterschied.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?
Ab 14 Jahren (§ 3 eKFV). Einen Führerschein brauchst du nicht. Leih-Scooter gibt es laut ADAC Stiftung erst für Volljährige.
Darf mein Kind mit 12 fahren, wenn ich dabei bin?
Auf öffentlichen Straßen und Wegen nicht. Die Altersgrenze hat keine Ausnahme für Fahrten in Begleitung. Erlaubt ist das Fahren nur auf einem Privatgrundstück, das für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
Darf ich mein Kind auf meinem E-Scooter mitnehmen?
Nein. Die eKFV verbietet, eine weitere Person mitzunehmen (§ 8 eKFV), der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 14 Nr. 4 eKFV). Das gilt unabhängig vom Alter des Kindes.
Was dürfen Jugendliche ab 15 fahren?
Ab 15 sind E-Roller mit Sitz möglich: bis 25 km/h mit Mofa-Prüfbescheinigung, bis 45 km/h mit dem Führerschein der Klasse AM. Die Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber Welcher Führerschein für E-Roller, E-Motorrad und Mopedauto?, die Modelle unter E-Roller.
Fazit: bis 14 Tretroller, danach ein leichter Scooter
Unter 14 fährt dein Kind unterwegs Tretroller, einen Elektro-Roller nur im eingezäunten Garten oder Hof. Ab dem 14. Geburtstag ist ein E-Scooter mit ABE und gültiger Plakette erlaubt, am besten ein leichtes Modell mit Blinkern und dazu ein Helm.
In unserer Übersicht E-Scooter mit Straßenzulassung findest du mit den Filtern „Bis 15 kg“ und „Blinker“ passende Modelle. Bis zu vier davon stellst du im Vergleich nebeneinander. Welche Verkehrsregeln ab März 2027 gelten, steht im Ratgeber E-Scooter-Regeln 2027.
Quellen
- stromspur.de, eigene Auswertung der Herstellerangaben zu 144 E-Scootern (136 mit Gewichtsangabe), Stand der Fahrzeugdaten 25.10.2026; die einzelnen Herstellerquellen stehen auf den Modellseiten
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), §§ 1, 2, 3, 5, 8, 14, 15: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), §§ 1, 1a, 2a, 6, 30: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), §§ 7, 8, 24c, und Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), §§ 21a, 24: gesetze-im-internet.de/stvg, gesetze-im-internet.de/stvo_2013, abgerufen am 25.10.2026
- § 12 OWiG, § 19 StGB, § 832 BGB: OWiG, StGB, BGB, abgerufen am 25.10.2026
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 4, und Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 52: gesetze-im-internet.de/fev_2010, gesetze-im-internet.de/fzv_2023, abgerufen am 25.10.2026
- Bundesministerium für Verkehr, „Elektrokleinstfahrzeuge – Fragen und Antworten“, Stand 01.04.2026: bmv.de, abgerufen am 25.10.2026
- ADAC Stiftung, Ratgeber zu E-Scootern für Jugendliche: stiftung.adac.de, abgerufen am 25.10.2026
- Kraftfahrt-Bundesamt, Allgemeine Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge: kba.de
