Kurz gesagt: Jeder E-Scooter braucht eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne sie bleibt er stehen. Hinten am Scooter klebt als Nachweis die Versicherungsplakette. Die Versicherung zahlt, wenn du anderen einen Schaden zufügst. Diebstahl, Schäden am eigenen Scooter und deine eigenen Verletzungen deckt sie nicht.
Hier liest du, was die Pflichtversicherung leistet, was sie ungefähr kostet und was am 1. März 2027 passiert, auch für E-Roller und Leih-Scooter. Dieser Ratgeber ist eine Erstinformation: Wir vergleichen keine Tarife und empfehlen keinen Versicherer.
Warum dein E-Scooter eine eigene Versicherung braucht
Ein E-Scooter ist rechtlich ein Kraftfahrzeug. Das Pflichtversicherungsgesetz erfasst jedes Kraftfahrzeug, das bauartbedingt schneller als 6 km/h fährt (§ 1a Abs. 1 PflVG). Sein Halter muss deshalb eine Haftpflichtversicherung abschließen (§ 1 PflVG).
Auf die Straße darf ein E-Scooter nur mit gültiger Versicherungsplakette (§ 2 Abs. 1 eKFV). Sie zeigt, dass die Haftpflicht besteht (§ 56 Abs. 1 FZV). Versichern lässt sich laut Verbraucherzentrale nur ein Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE).
Ablehnen darf dich ein Versicherer bei der Pflichtversicherung nur in engen Ausnahmen (§ 5 Abs. 2 und 4 PflVG). Ein Beispiel: Er selbst hat dir früher wegen nicht gezahlter Beiträge gekündigt. Bist du unter 18, brauchst du für den Vertrag laut ADAC Stiftung die Einwilligung eines Elternteils. Was für Kinder und Jugendliche sonst gilt, steht im Ratgeber E-Scooter für Kinder.
Private Haftpflicht reicht nicht
Viele verlassen sich auf ihre private Haftpflichtversicherung. Beim E-Scooter hilft sie dir nicht. Laut Stiftung Warentest schließen die Bedingungen der Privathaftpflicht Kraftfahrzeuge aus, die schneller als 6 km/h fahren. Ob ein Benzin- oder ein Elektromotor sie antreibt, spielt keine Rolle. Diese Regel heißt im Versicherungsdeutsch „Benzinklausel“.
Beim Pedelec ist das anders: Dort hilft der Motor nur beim Treten, eine Pflichtversicherung gibt es nicht. Einen E-Scooter fährst du ohne eigene Kraft, deshalb braucht er laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) eine eigene Versicherung.
Was die Haftpflicht zahlt
Die Kfz-Haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die beim Gebrauch des Scooters entstehen (§ 1 PflVG). Fährst du einen Fußgänger an oder zerkratzt ein Auto, ersetzt sie dem Geschädigten den Schaden, für den du haftest. Er kann sich dafür direkt an deinen Versicherer wenden (§ 115 VVG).
Das Gesetz schreibt Mindestsummen je Schadensfall vor (Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG). Für Personenschäden sind es 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,3 Millionen Euro und für reine Vermögensschäden 50.000 Euro. Versichert sind nicht nur du als Halter, sondern auch der Eigentümer und jeder, der den Scooter fährt (§ 4 Abs. 3 PflVG).
Strengere Haftung seit Oktober 2026
Bis Ende September 2026 haftete der Halter eines E-Scooters nur bei eigenem Verschulden. Seit 1. Oktober 2026 haftet er wie der Halter eines Autos auch ohne Verschulden (§ 7, § 8 Nr. 1 StVG). Der Fahrer haftet, außer er kann zeigen, dass ihn keine Schuld trifft (§ 18 Abs. 1 StVG). Unfälle vor dem 1. Oktober 2026 werden noch nach altem Recht beurteilt (§ 65 Abs. 4 StVG).
Was die Haftpflicht nicht zahlt
Für deinen eigenen Scooter ist die Haftpflicht nicht da. Schäden am versicherten Fahrzeug und sein Verlust dürfen vom Schutz ausgenommen werden (§ 4 Nr. 2 KfzPflVV). Laut GDV ist ein Diebstahl bei einer reinen Haftpflicht nicht versichert. Auch Unfallschäden am eigenen Scooter deckt laut Stiftung Warentest nur eine Kasko.
Deine eigenen Verletzungen als Fahrer zahlt sie ebenfalls nicht (§ 8 Nr. 2 StVG). Ihre Folgen sichert laut Verbraucherzentrale eine Unfallversicherung ab.
Wenn der Versicherer sich Geld zurückholt
Manchmal zahlt der Versicherer dem Opfer und holt sich das Geld danach bei dir zurück. Das darf er, wenn im Vertrag vereinbarte Pflichten verletzt wurden. Dazu zählt, ohne die nötige Fahrerlaubnis zu fahren. Dazu zählt auch, nach Alkohol oder Drogen zu fahren, obwohl man nicht mehr sicher fahren kann (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KfzPflVV).
Der Rückgriff ist in der Regel auf 5.000 Euro begrenzt (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV). Dem Opfer gegenüber bleibt der Versicherer trotzdem in der Pflicht (§ 117 Abs. 1 VVG). Ein entdrosselter Scooter kann ebenfalls dazu führen, mehr dazu im Ratgeber E-Scooter tunen.
Diebstahl und Schäden am eigenen Scooter: die Kasko
Gegen Diebstahl schützt nur eine Kaskoversicherung, die einige Kfz-Versicherer für E-Scooter anbieten. Sie ist freiwillig und kostet extra. Eine Teilkasko deckt laut Verbraucherzentrale etwa Diebstahl und Brand, meist mit 150 Euro Selbstbeteiligung.
Das Risiko ist real: Laut GDV wurden 2024 von 10.000 E-Scootern 284 gestohlen, bei Pkw waren es 3. Rechnerisch traf es also etwa jeden 35. Scooter.
Die Hausratversicherung ist dafür kein sicherer Ersatz: Der GDV nennt sie nur beim Pedelec als Schutz gegen Diebstahl, beim E-Scooter die Kasko. Lass den Scooter nie ungesichert stehen. Wer ihn unverschlossen im öffentlichen Raum abstellt, handelt laut Verbraucherzentrale grob fahrlässig und gefährdet den Kaskoschutz.
Was eine E-Scooter-Versicherung kostet
Den Beitrag legt jeder Versicherer selbst fest. Einen Rahmen nennen unabhängige Stellen:
| Fahrzeug und Schutz | Beitrag im Jahr | Quelle, Stand |
|---|---|---|
| E-Scooter, Haftpflicht, ältere Fahrer | bei günstigen Anbietern ab etwa 20 € | Stiftung Warentest, 29.09.2026 |
| E-Scooter, Haftpflicht, unter 23 | häufig mehr, ohne Betrag | Stiftung Warentest, 29.09.2026 |
| Moped und Roller, Haftpflicht, ab 23 | ab rund 40 € | Bund der Versicherten, 24.02.2026 |
| Moped und Roller, Haftpflicht, unter 23 | rund 50 bis 80 € | Bund der Versicherten, 24.02.2026 |
| Moped und Roller, Teilkasko zusätzlich | ab rund 30 € (ab 23), ab etwa 35 € (jünger) | Bund der Versicherten, 24.02.2026 |
Wovon der Beitrag abhängt, nennt die Verbraucherzentrale: vom Alter der Fahrer, vom Umfang des Schutzes und vom Beginn des Vertrags. Weil die Plakette immer nur bis Ende Februar gilt, deckt ein Vertrag aus dem Herbst nur wenige Monate ab. Ob die Beiträge wegen der strengeren Haftung steigen, war laut Stiftung Warentest im September 2026 offen.
Abschluss, Verkehrsjahr und Wechsel am 1. März
Die Plakette bekommst du beim Kfz-Versicherer, sobald der Vertrag steht und der Beitrag bezahlt ist. Dazu gibt es eine Bescheinigung, die du aufbewahrst und bei einer Kontrolle vorzeigst (§ 52 Abs. 1, § 56 Abs. 2 FZV). Wie du die Plakette richtig anbringst, erklärt der Ratgeber E-Scooter-Kennzeichen 2027.
Vertrag und Plakette gelten für ein Verkehrsjahr. Es läuft vom 1. März bis zum letzten Februartag des nächsten Jahres (§ 52 Abs. 1 FZV). Laut GDV endet der bisherige Schutz jedes Jahr Ende Februar automatisch. Kündigen musst du also nicht.
Der 1. März ist damit auch der Termin für einen Wechsel. Für das neue Verkehrsjahr schließt du einen neuen Vertrag ab, beim bisherigen oder bei einem anderen Versicherer. Das Verkehrsjahr 2027 endet am 29. Februar 2028. Die Plakette dafür ist blau beschriftet (§ 53 Abs. 1 FZV).
Fahren ohne Versicherung
Ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Haftpflicht zu fahren, ist verboten (§ 6 Abs. 1 PflVG). Das Gesetz sieht dafür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Wer nur fahrlässig handelt, riskiert bis zu sechs Monate oder 180 Tagessätze (§ 30 PflVG). Strafbar macht sich auch, wer als Halter die Fahrt erlaubt (§ 6 Abs. 4 PflVG). Gehört dir der Scooter, kann er eingezogen werden (§ 30 Abs. 4 PflVG).
Bei einem Unfall haftest du dazu selbst. Ist bei dir nichts zu holen, kann sich das Opfer an den Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen wenden. Das gilt für Personen- und Sachschäden (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 PflVG). Das Geld kann der Fonds danach von dir zurückverlangen (§ 13 PflVG).
Ist der Scooter versichert und fehlt nur die gültige Plakette, etwa weil die neue noch nicht klebt, sind 40 Euro fällig (BKatV Nr. 235).
E-Roller-Versicherung: dasselbe System bis 45 km/h
E-Roller, Mofas, S-Pedelecs und Mopedautos werden nach demselben Prinzip versichert. Sie brauchen keine Zulassung, aber ein Versicherungskennzeichen (§ 4 Abs. 3 FZV). Das ist ein Schild statt eines Aufklebers, ausgegeben vom Kfz-Versicherer. Es gilt für dasselbe Verkehrsjahr und wechselt am selben Tag (§ 52 Abs. 1 FZV).
Zwei Unterschiede gibt es. Die Bescheinigung über das Kennzeichen musst du bei jeder Fahrt dabeihaben (§ 52 Abs. 1 FZV). Und weil E-Roller schneller als 20 km/h fahren können, haftete ihr Halter schon vor Oktober 2026 ohne Verschulden (§ 8 Nr. 1 StVG).
Was Haftpflicht und Teilkasko für Mopeds und Roller kosten, steht in der Tabelle oben. Fährst du ohne die nötige Fahrerlaubnis, droht auch hier der Rückgriff bis 5.000 Euro (§ 5 KfzPflVV). Welchen Führerschein du brauchst, steht im Ratgeber Führerschein für E-Fahrzeuge. Modelle findest du unter E-Roller, Kaufkriterien im Ratgeber E-Roller kaufen.
Leih-E-Scooter: versichert über den Anbieter
Mietest du einen Scooter per App, brauchst du keine eigene Versicherung. Der Verleiher muss seine Roller selbst versichern. Schäden, die du anderen zufügst, sind laut Verbraucherzentrale in der Regel darüber gedeckt.
Bedingungslos ist dieser Schutz nicht. Laut Verbraucherzentrale kann er entfallen, wenn du gegen Pflichten aus den Geschäftsbedingungen verstößt. Diese sehen etwa 0,0 Promille vor, verbieten die Weitergabe an andere und verlangen einen Blick auf offensichtliche Mängel vor der Fahrt.
Seit Oktober 2026 haftet der Anbieter als Halter auch ohne Verschulden (§ 7, § 8 Nr. 1 StVG). Für deine eigenen Verletzungen zahlt seine Haftpflicht nicht (§ 8 Nr. 2 StVG). Laut GDV sind Leih-Scooter nur rund ein Fünftel des Bestands, verursachten 2023 aber etwa 40 Prozent der E-Scooter-Schäden in der Kfz-Haftpflicht.
Was für das Verkehrsjahr 2027 gilt
- Neue Plakette: ab 1. März 2027 blau, gültig bis 29. Februar 2028 (§ 52, § 53 FZV).
- Haftung: Die Halterhaftung ohne Verschulden gilt seit 1. Oktober 2026, also im ganzen Verkehrsjahr (§ 8 Nr. 1 StVG).
- Fahrregeln: Ab 1. März 2027 stehen sie in der StVO, mit neuen Bußgeldern. Mehr dazu in den E-Scooter-Regeln 2027.
- Unverändert bleiben nach heutigem Stand Versicherungspflicht, Mindestsummen und Strafen.
Häufige Fragen
Brauche ich für meinen E-Scooter eine Versicherung?
Ja. Jeder E-Scooter braucht eine Kfz-Haftpflicht und eine gültige Versicherungsplakette (§ 1 PflVG, § 2 Abs. 1 eKFV).
Zahlt meine private Haftpflicht, wenn ich mit dem E-Scooter einen Unfall baue?
Nein. Die Privathaftpflicht schließt Kraftfahrzeuge über 6 km/h aus, auch mit Elektromotor. Für den E-Scooter brauchst du eine eigene Kfz-Haftpflicht.
Was kostet eine E-Scooter-Versicherung?
Laut Stiftung Warentest gibt es für ältere Fahrer Jahresverträge ab etwa 20 Euro, unter 23 zahlst du häufig mehr. Den genauen Beitrag legt jeder Versicherer selbst fest.
Ist mein E-Scooter gegen Diebstahl versichert?
Nur mit einer zusätzlichen Kaskoversicherung. Die Pflicht-Haftpflicht zahlt bei Diebstahl nichts.
Muss ich die E-Scooter-Versicherung kündigen?
In der Regel nicht. Laut GDV endet der Schutz jedes Jahr Ende Februar automatisch. Für das neue Verkehrsjahr schließt du einen neuen Vertrag ab.
Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fahre?
Du begehst eine Straftat (§ 6, § 30 PflVG). Das Gesetz sieht Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe vor. Einen Unfallschaden zahlst du dann selbst.
Fazit: Haftpflicht ist Pflicht, Kasko ist deine Wahl
Die Haftpflicht ist vorgeschrieben und schützt andere vor den Folgen deiner Fahrt. Für deinen Scooter und deine eigenen Verletzungen ist sie nicht da. Ob du dafür vorsorgst, entscheidest du selbst. Denk im Februar an den neuen Vertrag, damit du am 1. März 2027 nicht ohne Schutz unterwegs bist.
Modelle mit Straßenzulassung zeigt unsere Übersicht E-Scooter, Roller bis 45 km/h stehen unter E-Roller.
Quellen
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), §§ 1, 1a, 4 mit Anlage, 5, 6, 12, 13, 30 (Stand: zuletzt geändert durch Art. 9 Abs. 4 G v. 25.09.2026): gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026
- Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV), §§ 4 und 5: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 115 und 117: § 115, § 117, abgerufen am 26.10.2026
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), §§ 3, 4, 52, 53, 56: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), §§ 1 und 2: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), §§ 7, 8, 18: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026
- Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr vom 25. September 2026, BGBl. 2026 I Nr. 276: recht.bund.de, abgerufen am 26.10.2026
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage, lfd. Nr. 235 und 241: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026
- Die Versicherer (GDV), „FAQ: So werden E-Scooter versichert“ (18.08.2026): dieversicherer.de, abgerufen am 26.10.2026
- GDV, „Neue Saison: Was Fahrer von Mofas und E-Scootern jetzt wissen sollten“ (aktualisiert 11.02.2026): gdv.de, abgerufen am 26.10.2026
- Stiftung Warentest, „E-Roller: Das sind die Regeln“ (29.09.2026): test.de, abgerufen am 26.10.2026
- Verbraucherzentrale Niedersachsen, „E-Scooter: Versicherung abschließen ist verpflichtend“ (Stand 17.04.2025): verbraucherzentrale-niedersachsen.de, abgerufen am 26.10.2026
- Verbraucherzentrale, „E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller“ (Stand 15.04.2026): verbraucherzentrale.de, abgerufen am 26.10.2026
- Verbraucherzentrale, „Mit dem E-Scooter unterwegs“ (Stand 09.03.2026): verbraucherzentrale.de, abgerufen am 26.10.2026
- Bund der Versicherten, „Roller, Mofa, Moped: schwarz unterwegs in 2026“ (Pressemitteilung vom 24.02.2026): bundderversicherten.de, abgerufen am 26.10.2026
- ADAC Stiftung, E-Scooter für Jugendliche: stiftung.adac.de, abgerufen am 26.10.2026
