Kurz gesagt: Ein E-Scooter darf höchstens 20 km/h fahren. Wer ihn schneller macht, verliert die Betriebserlaubnis und fährt laut Bundesgerichtshof kein Elektrokleinstfahrzeug mehr, sondern ein Kraftfahrzeug. Dann geht es nicht mehr um ein kleines Bußgeld, sondern schnell um Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis, die 1,1-Promille-Grenze für Autofahrer und eine Versicherung, die sich Geld zurückholen kann.
Hier liest du, was an einem E-Scooter erlaubt ist, was beim Entdrosseln rechtlich passiert und welche Strafen drohen. Eine Anleitung zum Tunen gibt es hier nicht, dafür legale Alternativen für alle, die schneller unterwegs sein wollen.
Was an einem E-Scooter erlaubt ist
Ein E-Scooter im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fährt bauartbedingt schneller als 6 und höchstens 20 km/h. Seine Nenndauerleistung darf 500 Watt nicht übersteigen (§ 1 Abs. 1 eKFV). Dazu braucht er eine Allgemeine Betriebserlaubnis und eine Versicherungsplakette (§ 2 Abs. 1 eKFV).
Die Dauerleistung ist nicht dasselbe wie die Spitzenleistung. Von 102 E-Scootern mit Angabe in unserer Datenbank nennen die Hersteller bei 70 eine Spitzenleistung von 1 kW oder mehr, beim NAVEE XT5 Ultra sind es 4,4 kW.
Das ist erlaubt, denn begrenzt sind nur die Dauerleistung und das Tempo. Alle 136 Modelle mit Tempoangabe fahren 20 km/h.
Mehr Kraft am Berg ist also legal zu haben. Mehr als 20 km/h nicht.
Was beim Entdrosseln rechtlich passiert
1. Die Betriebserlaubnis erlischt
Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn eine Änderung die genehmigte Fahrzeugart ändert oder eine Gefährdung anderer erwarten lässt (§ 19 Abs. 2 StVZO). Ein Scooter, der schneller als 20 km/h fährt, ist kein Elektrokleinstfahrzeug mehr, also nicht mehr die Fahrzeugart, für die seine Erlaubnis gilt. Ab dann darf er nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren (§ 2 Abs. 3 eKFV).
Händler und Werkstätten dürfen solche Änderungen nicht vornehmen (§ 19 Abs. 2 Satz 3 StVZO). Wer im Shop einen „entsperrten“ Scooter kauft, kauft also einen, der auf der Straße nichts zu suchen hat.
2. Aus dem E-Scooter wird ein Kraftfahrzeug
Der Bundesgerichtshof hat 2023 über einen E-Scooter entschieden, der 25 km/h fahren konnte. Weil Elektrokleinstfahrzeuge höchstens 20 km/h fahren dürfen, war er nach Ansicht des Gerichts keines, sondern ein Kraftfahrzeug (Beschluss vom 13.04.2023, 4 StR 439/22).
Damit galten für den Fahrer die Regeln für Kraftfahrer, auch die Promille-Grenze: Ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig, das ist eine Straftat (§ 316 StGB). Der Fahrer hatte 1,29 Promille, die Verurteilung blieb bestehen.
3. Die Führerscheinpflicht greift
Wer ein Kraftfahrzeug fährt, braucht eine Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 1 FeV). Für Roller kommen als Ausnahmen nur Elektrokleinstfahrzeuge, Mofas und bestimmte Kleinkrafträder in Betracht, alle mit höchstens 25 km/h. Ein Roller, der schneller als 25 km/h fährt, fällt unter keine dieser Ausnahmen.
Wer ein Kraftfahrzeug ohne die nötige Fahrerlaubnis führt, macht sich strafbar. Es drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 21 Abs. 1 StVG). Welche Führerscheinklasse für einen getunten Tretroller überhaupt passen würde, ist rechtlich nicht geklärt.
Zwischen 20 und 25 km/h kommt es auf die Bauart an, etwa ob der Roller als Mofa gelten könnte (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV). Darauf solltest du dich nicht verlassen: Auch dann fehlen Betriebserlaubnis und passende Versicherung, und für ein Mofa bräuchtest du eine Prüfbescheinigung.
4. Die Versicherung kann Geld zurückfordern
Die Haftpflicht hinter der Plakette ist für einen E-Scooter abgeschlossen. Fährst du ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, darf der Versicherer das als Obliegenheitsverletzung behandeln, wenn es im Vertrag vereinbart ist. Er kann dann bis zu 5.000 Euro von dir zurückverlangen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 KfzPflVV). Was die Pflichtversicherung sonst zahlt und was nicht, steht im Ratgeber E-Scooter-Versicherung.
Bei einem Unfall mit Verletzten kann das schnell die Grenze erreichen. Die eigenen Verletzungen des Fahrers deckt die Haftpflicht ohnehin nicht.
Was droht: Bußgeld oder Straftat
| Situation | Folge | Fundstelle |
|---|---|---|
| E-Scooter trotz erloschener Betriebserlaubnis gefahren, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 30 € Bußgeld | BKatV Nr. 236 |
| E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis gefahren | 70 € Bußgeld | BKatV Nr. 234 |
| getunter Roller, mehr als 25 km/h, ohne Fahrerlaubnis | bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | § 21 StVG |
| getunter Roller ab 1,1 Promille | Straftat, Trunkenheit im Verkehr | § 316 StGB, BGH 4 StR 439/22 |
| Fahren ohne bestehende Haftpflichtversicherung | bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | § 6, § 30 PflVG |
| Fahren ohne nötige Fahrerlaubnis, Unfall | Rückforderung des Versicherers bis 5.000 €, wenn vereinbart | § 5 KfzPflVV |
Welche Folge eintritt, hängt vom Einzelfall ab, vor allem davon, wie schnell der Roller fährt und ob es einen Unfall gab. Klar ist: Ein entdrosselter Scooter ist kein Kavaliersdelikt.
Beispiel: Ein 16-Jähriger ohne Führerschein entsperrt seinen Scooter per Software auf 30 km/h und wird kontrolliert. Für ihn kommen Fahren ohne Fahrerlaubnis und der Betrieb ohne gültige Betriebserlaubnis in Betracht, und der Roller darf so nicht mehr auf die Straße.
Legal schneller: die Alternativen
Wer schneller als 20 km/h fahren will, braucht ein anderes Fahrzeug. E-Roller und S-Pedelecs bis 45 km/h fährst du ab 15 mit dem Führerschein AM, der in jedem Autoführerschein steckt. Sie brauchen ein Versicherungskennzeichen, und es gilt Helmpflicht.
Welche Modelle es gibt, zeigen unsere Übersichten E-Roller und der Ratgeber S-Pedelec-Regeln. Welcher Führerschein wofür nötig ist, steht in Welcher Führerschein für E-Roller, E-Motorrad und Mopedauto?
Häufige Fragen
Ist Entdrosseln strafbar?
Das Entdrosseln selbst nicht unbedingt, das Fahren damit auf öffentlichen Straßen schnell. Ohne Betriebserlaubnis ist es mindestens eine Ordnungswidrigkeit, bei mehr als 25 km/h ohne Fahrerlaubnis eine Straftat nach § 21 StVG.
Darf ich auf Privatgelände schneller fahren?
Die Verkehrsregeln gelten dort nicht, die Pflicht zur Haftpflicht aber grundsätzlich schon. Ohne Versicherung darfst du nur auf einem eingezäunten Gelände fahren, das für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist (§ 2a, § 6 Abs. 2 PflVG).
Gilt die Promillegrenze auch für normale E-Scooter?
Ab 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit, für Fahrer unter 21 gilt null Promille. Ob die 1,1-Promille-Grenze auch für normale E-Scooter gilt, hat der BGH offengelassen. Mehrere Oberlandesgerichte haben das bejaht, laut BGH 2023 einhellig.
Was ist mit Leih-Scootern?
Die sind auf 20 km/h begrenzt und gehören dem Anbieter. Eingriffe in fremde Fahrzeuge sind ohnehin tabu.
Fazit: 20 km/h sind die Grenze
Ein getunter E-Scooter verliert seine Betriebserlaubnis und wird rechtlich zum Kraftfahrzeug. Dann gelten Führerscheinpflicht, die 1,1-Promille-Grenze und das Risiko, dass die Versicherung Geld zurückfordert. Wer schneller sein will, nimmt besser einen E-Roller mit Kennzeichen.
Alle E-Scooter mit Straßenzulassung, auch die kräftigen, findest du in unserer Übersicht E-Scooter. Was ab März 2027 für E-Scooter gilt, steht in den E-Scooter-Regeln 2027.
Quellen
- stromspur.de, eigene Auswertung der Herstellerangaben zu 144 E-Scootern (102 mit Spitzenleistung, 136 mit Höchstgeschwindigkeit), Stand der Fahrzeugdaten 25.10.2026
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), §§ 1 und 2: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 19: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 4: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), §§ 21 und 24a; Strafgesetzbuch (StGB), § 316: StVG, StGB, abgerufen am 25.10.2026
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.04.2023, 4 StR 439/22: bundesgerichtshof.de, abgerufen am 25.10.2026
- Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV), § 5: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), §§ 2a, 6, 30: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage, lfd. Nr. 234 und 236: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
