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E-Roller kaufen: Checkliste für Führerschein, Akku, Kosten

Illustration: Akku wird aus einem E-Roller genommen

Kurz gesagt: Ein E-Roller bis 45 km/h braucht den Führerschein AM, den jeder Autoführerschein schon enthält, und ein Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr am 1. März wechselt. Kfz-Steuer und Zulassung entfallen. Vor dem Kauf zählen vor allem Reichweite, Akku und Gewicht, und ob du die Reichweite nach Norm oder nur nach Herstellerangabe bekommst.

Diese Checkliste geht die Punkte der Reihe nach durch. Die Zahlen stammen aus unserem Katalog mit 36 E-Rollern der Klasse L1e-B, jeder Wert mit Quelle beim Hersteller. Am Ende weißt du, was du klären solltest, bevor du kaufst.

1. Führerschein und Alter

Für E-Roller bis 45 km/h brauchst du den Führerschein der Klasse AM. Es gibt ihn ab 15 Jahren, bis zum 16. Geburtstag gilt er nur in Deutschland. Wer schon einen Autoführerschein der Klasse B hat, darf AM-Fahrzeuge ohne weitere Prüfung fahren. Das gilt auch für A1, A2 und A.

Einige Modelle gibt es zusätzlich mit 25 km/h. Dafür reicht ab 15 Jahren eine Mofa-Prüfbescheinigung, ein Führerschein ist nicht nötig (§§ 4, 5, 10 FeV). In unserem Katalog bieten 10 Modelle eine 25-km/h-Ausführung an. Alle Klassen und Altersgrenzen stehen im Ratgeber Welcher Führerschein für E-Roller, E-Motorrad und Mopedauto?

2. Was ein E-Roller ist und was nicht

Rechtlich ist ein E-Roller bis 45 km/h ein Kleinkraftrad der EU-Klasse L1e-B. Seine Höchstgeschwindigkeit liegt bei 45 km/h, seine Nenndauerleistung bei höchstens 4 kW. Auf die Spitzenleistung kommt es dabei nicht an (VO (EU) Nr. 168/2013, Anhang I).

Ist ein Roller schneller oder stärker, gehört er in eine andere Klasse und braucht einen anderen Führerschein, meist A1. Solche Modelle findest du bei den E-Motorrädern und 125ern. Auch S-Pedelecs bis 45 km/h sind übrigens Kleinkrafträder der Klasse L1e-B, mehr dazu im Ratgeber S-Pedelec-Regeln.

3. Versicherungskennzeichen und Papiere

Ein E-Roller muss nicht zugelassen werden, er braucht aber ein Versicherungskennzeichen (§ 4 Abs. 3 FZV). Das Schild bekommst du beim Abschluss der Haftpflichtversicherung. Es gilt für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar, danach brauchst du ein neues (§ 52 Abs. 1 FZV).

Unterwegs musst du die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (COC) mitführen (§ 4 Abs. 5 FZV). Lass sie dir beim Kauf aushändigen. Wie Farbe und Wechsel funktionieren, steht im Ratgeber Kennzeichen und Plakette, der auch für E-Roller gilt.

4. Kosten nach dem Kauf: keine Steuer, aber Versicherung

Für einen zulassungsfreien E-Roller zahlst du keine Kfz-Steuer (§ 3 Nr. 1 KraftStG). Laufende Kosten sind die Versicherung für das Kennzeichen, der Strom und die Wartung. Eine Kaufprämie des Bundes gibt es für E-Roller nicht, die E-Auto-Förderung gilt nur für Pkw. Wie das Versicherungskennzeichen funktioniert und was es ungefähr kostet, steht im Ratgeber E-Scooter-Versicherung, für E-Roller bis 45 km/h gilt dasselbe System.

Für 12 Modelle nennen die Hersteller einen Verbrauch, er liegt zwischen 2,6 und 6,0 kWh je 100 km. Was das mit deinem Strompreis kostet, rechnest du im Ladekosten-Rechner aus.

5. Reichweite: Norm oder Herstellerangabe?

Die angegebenen Reichweiten in unserem Katalog reichen von 41 bis 171 km. Für Zweiräder gibt es mit WMTC einen genormten Messzyklus. Viele Hersteller nennen aber nur einen eigenen Wert ohne Messverfahren. In unserem Katalog sind 19 Ausführungen nach WMTC angegeben und 40 als reine Herstellerangabe.

Werte nach WMTC kannst du zwischen Modellen besser vergleichen. Herstellerangaben beruhen oft auf niedrigem Tempo und leichtem Fahrer. Im Alltag mit 45 km/h, Kälte und Beifahrer kommst du meist weniger weit. Auf jeder Modellseite steht, welcher Fall vorliegt.

6. Akku: herausnehmbar und erweiterbar

Bei 31 Modellen ist der Akku laut Hersteller herausnehmbar. Das ist praktisch, wenn der Roller auf der Straße oder im Hof steht und es dort keine Steckdose gibt. Bis der Akku voll ist, dauert es laut Herstellern zwischen 2,5 und 8 Stunden, im Mittel 4,5 Stunden.

Viele Modelle gibt es mit einem oder zwei Akkus, einige auch mit drei. Mit jedem weiteren Akku wächst die angegebene Reichweite entsprechend. Der emco Nova kommt laut Hersteller mit einem Akku 65 km weit, mit zwei Akkus 130 km. Der Segway E150S schafft nach WMTC 57 km mit einem Akku und 171 km mit drei. Rechne beim Preis und beim Gewicht mit, dass jeder Akku extra kostet und wiegt.

7. Gewicht, Helm und Mitfahrer

Die E-Roller in unserem Katalog wiegen laut Herstellern 64 bis 122 kg, für 20 Modelle gibt es eine Angabe. Das zählt beim Rangieren, Aufbocken und Schieben, gerade für Jugendliche ab 15.

Für Fahrer und Mitfahrer gilt Helmpflicht. Einen Mitfahrer darfst du nur mitnehmen, wenn es einen eigenen Beifahrersitz gibt, Kinder unter 7 nur auf einem besonderen Kindersitz. Autobahn und Kraftfahrstraße sind tabu, Radwege für 45-km/h-Roller ebenso.

8. Preis

Für 22 Modelle nennen die Hersteller einen Preis, er reicht von 1.799 bis 5.299 Euro. Die Hälfte liegt unter 2.982 Euro. Günstig sind etwa der Motron Cubertino für 1.799 Euro und der NIU NQi Sport für 1.999 Euro laut Hersteller. Vergleich beim Preis immer die Ausführung: Ein zweiter Akku kann den Preis deutlich erhöhen.

Checkliste zum Abhaken

  1. Hast du Führerschein AM oder einen, der AM enthält? Bei 25 km/h: Mofa-Prüfbescheinigung?
  2. Ist das Modell ein Kleinkraftrad bis 45 km/h und 4 kW Nenndauerleistung?
  3. Bekommst du die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) mit?
  4. Ist die Versicherung mit Kennzeichen vor der ersten Fahrt geklärt?
  5. Ist die Reichweite nach WMTC angegeben oder nur vom Hersteller?
  6. Kannst du den Akku dort laden, wo der Roller steht? Brauchst du einen zweiten Akku?
  7. Kommst du mit dem Gewicht beim Rangieren klar?

Passende Modelle findest du im E-Roller-Katalog mit Filter nach Reichweite und Preis. Bis zu vier Modelle stellst du im Vergleich nebeneinander.

Häufige Fragen

Darf ich einen E-Roller mit dem Autoführerschein fahren?

Ja. Die Klasse B enthält die Klasse AM. Damit darfst du E-Roller bis 45 km/h und 4 kW Nenndauerleistung fahren.

Muss ich einen E-Roller anmelden?

Nein. E-Roller bis 45 km/h sind zulassungsfrei. Du brauchst aber ein Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr zum 1. März wechselt.

Zahle ich für einen E-Roller Kfz-Steuer?

Nein. Zulassungsfreie Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit (§ 3 Nr. 1 KraftStG).

Gibt es eine Förderung für E-Roller?

Vom Bund nicht, die E-Auto-Förderung 2026 gilt nur für Pkw. Ob es in deiner Stadt oder deinem Bundesland ein eigenes Programm gibt, erfährst du dort.

Fazit: Erst die Papiere, dann der Akku

Führerschein, Versicherungskennzeichen und COC sind schnell geklärt. Die eigentliche Wahl triffst du beim Akku: Wie weit musst du fahren, wo lädst du, und lohnt sich ein zweiter Akku? Reichweiten nach WMTC sind dabei verlässlicher als reine Herstellerangaben.

Quellen

  1. stromspur.de, eigene Auswertung der Herstellerangaben zu 36 E-Rollern der Klasse L1e-B, Stand der Fahrzeugdaten 25.10.2026; die einzelnen Herstellerquellen stehen auf den Modellseiten
  2. Verordnung (EU) Nr. 168/2013, Art. 4 und Anhang I (konsolidierte Fassung vom 27.11.2024): eur-lex.europa.eu, abgerufen am 22.10.2026
  3. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), §§ 4, 5, 6, 6b, 10: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22.10.2026
  4. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), §§ 2, 3, 4, 52, 53: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22.10.2026
  5. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), §§ 2, 18, 21, 21a: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22.10.2026
  6. Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), § 3: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22.10.2026
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