Kurz gesagt: Kauf nur einen E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE), sonst darfst du damit nicht auf die Straße. Neue Modelle brauchen seit April 2026 außerdem Blinker vorn und hinten. Danach entscheiden Gewicht, Reichweite und Bremsen, ob der Scooter zu deinem Alltag passt.
Diese Checkliste geht die Punkte der Reihe nach durch. Die Zahlen stammen aus unserem Katalog mit 144 E-Scootern, jeder Wert mit Quelle beim Hersteller. Am Ende weißt du, welche Fragen du vor dem Kauf klären solltest und wo du die passenden Modelle findest.
1. Straßenzulassung: Ohne ABE geht nichts
Ein E-Scooter darf nur dann auf öffentliche Straßen, wenn er eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis hat (§ 2 Abs. 1 eKFV). Die ABE erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt für einen Fahrzeugtyp. Seine Liste der genehmigten Elektrokleinstfahrzeuge ist öffentlich.
Einige Hersteller verkaufen in Deutschland auch Modelle ohne ABE, oft mit 25 km/h und mehr. Sie sind laut Hersteller nur für Privatgelände gedacht, auf öffentlichen Straßen und Wegen darfst du sie nicht fahren.
Alle 144 Modelle in unserem E-Scooter-Katalog haben eine ABE. Die Nummer steht jeweils auf der Modellseite, abgeglichen mit der Liste des Kraftfahrt-Bundesamts.
2. Was ein E-Scooter technisch erfüllen muss
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung legt die Grenzen fest. Ein Modell mit ABE erfüllt sie, beim Kauf ohne ABE solltest du sie kennen:
| Merkmal | Vorgabe | Fundstelle |
|---|---|---|
| Höchstgeschwindigkeit | mehr als 6 und höchstens 20 km/h | § 1 Abs. 1 eKFV |
| Nenndauerleistung | höchstens 500 Watt | § 1 Abs. 1 eKFV |
| Gewicht ohne Fahrer | höchstens 55 kg | § 1 Abs. 1 eKFV |
| Maße | höchstens 2,00 m lang, 0,70 m breit, 1,40 m hoch | § 1 Abs. 1 eKFV |
| Bremsen | zwei voneinander unabhängige Bremsen | § 4 Abs. 1 eKFV |
| Licht und Blinker | Beleuchtung, seitliche Rückstrahler, Blinker vorn und hinten | § 5 eKFV |
| Klingel | mindestens eine helltönende Glocke | § 6 eKFV |
3. Blinker: Darauf achten Käufer seit 2026
Seit 1. April 2026 schreibt § 5 Abs. 4 eKFV Blinker nach vorn und nach hinten vor. Du musst außerdem sehen und hören können, dass sie eingeschaltet sind. Für Typen, die schon vorher genehmigt waren, gilt eine Übergangsfrist. Sie dürfen bis zum 31. Dezember 2026 noch ohne Blinker erstmals in den Verkehr kommen (§ 15 Abs. 4 eKFV).
Solche Scooter darfst du laut Bundesverkehrsministerium auch nach 2026 weiter nutzen, nachrüsten musst du sie nicht. Unsicher wird es bei Lagerware. Kaufst du 2027 einen neuen Scooter ohne Blinker, kommt es darauf an, wann er erstmals in den Verkehr gebracht wurde. Das sieht man ihm nicht an. Sicherer ist ein Modell mit Blinkern. In unserem Katalog haben 122 der 135 Modelle mit Angabe laut Hersteller Blinker, 13 keine. Was sich sonst 2027 ändert, steht im Ratgeber E-Scooter-Regeln 2027.
4. Versicherungsplakette einplanen
Ohne Haftpflichtversicherung darfst du nicht losfahren. Den Nachweis trägt der Scooter als Versicherungsplakette (§ 2 Abs. 1 eKFV, § 56 FZV). Die Plakette bekommst du vom Versicherer, sobald der Vertrag läuft und der Beitrag bezahlt ist. Was die Versicherung zahlt und was sie ungefähr kostet, erklärt der Ratgeber E-Scooter-Versicherung.
Jede Plakette gilt für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar, danach brauchst du eine neue. Alles zu Farben, Wechsel und Bußgeldern steht im Ratgeber E-Scooter-Kennzeichen.
5. Gewicht: Wie oft musst du ihn tragen?
Das Gewicht wird oft unterschätzt. Wer den Scooter in die Bahn, in den dritten Stock oder ins Büro trägt, merkt jedes Kilo. Die Modelle in unserem Katalog wiegen zwischen 11,7 und 40 kg, die Hälfte liegt unter 23 kg.
Nur 14 von 136 Modellen mit Angabe wiegen 15 kg oder weniger, darunter der NIU KQi Air X mit 11,7 kg und der NIU KQi Air mit 11,9 kg. 44 Modelle wiegen mehr als 25 kg. Schwere Modelle haben meist größere Akkus und Reifen, sie fahren ruhiger, sind aber kaum zu tragen. Fast alle lassen sich zusammenklappen: 125 der Modelle laut Hersteller.
6. Reichweite: Herstellerangabe richtig lesen
Für die Reichweite von E-Scootern gibt es keinen genormten Prüfzyklus. Jeder Hersteller misst unter eigenen Bedingungen, oft mit leichtem Fahrer, ebener Strecke und niedrigem Tempo. Die Angaben in unserem Katalog reichen von 20 bis 150 km, die Hälfte der Modelle liegt unter 65 km.
Im Alltag kommst du meist deutlich weniger weit, vor allem bei Kälte, mit Gepäck und an Steigungen. Plane deinen täglichen Weg deshalb mit Reserve ein. Wie stark die Angaben schwanken und worauf es dabei ankommt, erklärt der Ratgeber E-Scooter-Reichweite.
7. Bremsen, Federung und Reifen
Vorgeschrieben sind zwei voneinander unabhängige Bremsen (§ 4 Abs. 1 eKFV). Wie die Hersteller das lösen, ist sehr verschieden: Trommel- oder Scheibenbremse vorn, dazu eine elektrische Bremse hinten, oder Scheibenbremsen an beiden Rädern. Welche Bremsen ein Modell hat, steht im Datenblatt auf seiner Modellseite.
Federung macht Kopfsteinpflaster erträglicher. 75 Modelle in unserem Katalog sind laut Hersteller vorn und hinten gefedert, 14 gar nicht. Luftreifen dämpfen besser als Vollgummi, können aber einen Platten bekommen. Wer viel bei Regen fährt, sollte auf den Spritzwasserschutz achten. Die Hersteller nennen meist eine Schutzklasse wie IPX4 bis IPX6.
8. Akku und Laden
Bis der Akku voll ist, dauert es laut Herstellern zwischen 2,5 und 14 Stunden an der Steckdose, im Mittel unseres Katalogs 6 Stunden. Einen herausnehmbaren Akku kannst du in der Wohnung laden, während der Scooter im Keller steht. Diese Angabe machen aber nur wenige Hersteller: bei 7 Modellen laut Hersteller herausnehmbar, bei 10 fest verbaut.
Lade den Akku bei Kälte im warmen Raum und lass ihn nicht monatelang leer stehen. Genauere Pflegehinweise stehen in der Bedienungsanleitung deines Modells.
9. Preis und Alter
Die Preise in unserem Katalog reichen laut Herstellern von 299 bis 2.249 Euro, die Hälfte liegt unter 899 Euro. Für 89 Modelle nennen die Hersteller keinen Preis, dort bestimmt der Handel ihn. Fahren darfst du einen E-Scooter ab 14 Jahren, einen Führerschein brauchst du nicht. Was für Jüngere gilt, steht im Ratgeber E-Scooter für Kinder.
Checkliste zum Abhaken
- Hat das Modell eine ABE? Die Nummer steht in den Unterlagen zum Scooter und auf unseren Modellseiten.
- Hat es Blinker vorn und hinten?
- Ist die Versicherung geklärt, bevor du losfährst?
- Kannst du das Gewicht tragen, wo du musst?
- Reicht die Herstellerreichweite für deinen Weg mit Reserve?
- Passen Bremsen, Federung und Reifen zu deinen Straßen?
- Kannst du den Akku dort laden, wo der Scooter steht?
Passende Modelle findest du im E-Scooter-Katalog mit Filter nach Reichweite, Gewicht und Preis. Bis zu vier Modelle stellst du im Vergleich nebeneinander.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob ein E-Scooter eine Straßenzulassung hat?
An der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Ihre Nummer steht in den Unterlagen zum Scooter. Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht die Liste aller genehmigten Typen, und auf unseren Modellseiten steht die Nummer ebenfalls.
Darf ich einen E-Scooter ohne Blinker noch kaufen?
Ja, wenn sein Typ vor dem 1. April 2026 genehmigt wurde und er bis Ende 2026 in den Verkehr kommt (§ 15 Abs. 4 eKFV). Laut Bundesverkehrsministerium darfst du ihn danach weiter nutzen und musst nichts nachrüsten. Bei Lagerware, die erst 2027 verkauft wird, lass dir schriftlich bestätigen, wann der Scooter in den Verkehr kam.
Wie schwer darf ein E-Scooter sein?
Höchstens 55 kg ohne Fahrer (§ 1 Abs. 1 eKFV). Die Modelle in unserem Katalog wiegen 11,7 bis 40 kg.
Brauche ich für den E-Scooter einen Führerschein?
Nein. Du musst mindestens 14 Jahre alt sein und eine gültige Versicherungsplakette haben.
Fazit: Erst die Pflicht, dann das Gewicht
ABE, Blinker und Versicherungsplakette sind Pflicht, da gibt es keinen Spielraum. Danach entscheidet dein Alltag: Wer oft trägt, achtet aufs Gewicht. Wer lange Wege fährt, achtet auf Akku und Reichweite mit Reserve. Wer viel über schlechte Straßen fährt, achtet auf Federung und Bremsen.
Quellen
- stromspur.de, eigene Auswertung der Herstellerangaben zu 144 E-Scootern, Stand der Fahrzeugdaten 25.10.2026; die einzelnen Herstellerquellen stehen auf den Modellseiten
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), §§ 1, 2, 4, 5, 6, 15, zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 30.01.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32): gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), §§ 52, 53, 56: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22.10.2026
- Kraftfahrt-Bundesamt, Elektrokleinstfahrzeuge mit Allgemeiner Betriebserlaubnis: kba.de, Liste vom 13.10.2026
- Bundesministerium für Verkehr, Fragen und Antworten zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung: bmv.de, und zur Novelle 2026 (keine Nachrüstpflicht): bmv.de, abgerufen am 22.10.2026
